Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragspartner, Gegenstand und B2B-Ausschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Bredimo GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Anwender“ oder „Kunde“) über die Nutzung der cloudbasierten Plattform „dupo“ (webbasiert unter sämtlichen vom Anbieter bereitgestellten Domains und Subdomains sowie über mobile Applikationen für Android und iOS) sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. 1.2 Ausschließlicher B2B-Bereich: Das Leistungsangebot richtet sich ausnahmslos an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist für die Module dupo und jobgut ausdrücklich ausgeschlossen. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anwenders werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Ergänzend gelten diese AGB für die separat buchbaren Plattform-Module „netzio“ und „jobgut“. 1.4 Leistungscharakter (Dienstverträge): Sämtliche Abwicklungs-, Koordinations- und Recruiting-Dienstleistungen (insbesondere in den Modulen „netzio“ und „jobgut“) erbringt der Anbieter ausschließlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße, sorgfältige Erstellung, Verwaltung, Prüfung und Übermittlung der Anträge, Kampagnen und Systeminhalte. Ein bestimmter Erfolg – insbesondere die tatsächliche Genehmigung/Abnahme durch einen Verteilnetzbetreiber (VNB) oder die erfolgreiche Einstellung eines Bewerbers – wird ausdrücklich nicht geschuldet. Es handelt sich nicht um Werkverträge. 1.5 B2B & B2C-Öffnung für netzio: Das Modul „netzio“ richtet sich sowohl an gewerbliche Kunden (B2B) als auch an private Anlagenbetreiber (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, nachfolgend „B2C“). Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das in § 14 dieser AGB geregelte Widerrufsrecht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Testzugänge
2.1 Ein Vertrag kommt durch die Online-Registrierung und Bestätigung des Anwenders auf der Website, durch die Unterzeichnung eines separaten Angebotsschreibens/Auftragsformulars oder durch die Freischaltung des Kundenzugangs durch den Anbieter zustande. 2.2 Kostenfreie Testphase: Stellt der Anbieter dem Anwender einen kostenlosen Testzugang bereit, erfolgt dies unverbindlich. Der Testzugang endet nach Ablauf des angegebenen Testzeitraums automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Testzugang wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Der Anbieter behält sich vor, Anfragen (z. B. bei unvollständigen Daten oder fehlenden Vollmachten) abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang, Plattformverfügbarkeit (SLA) und Systemanforderungen
3.1 Der Anbieter stellt dem Anwender für die Vertragslaufzeit die SaaS-Plattform „dupo“ nebst mobilen Apps zur Durchführung, Verwaltung und Nachweiserbringung von betrieblichen Unterweisungen sowie zur technischen Bereitstellung von Führerscheinfoto-Übermittlungen über das Internet bereit. 3.2 Nutzer- und Teilnehmerverwaltung: Die Software ermöglicht es dem Anwender, Mitarbeiter und Teilnehmer über verschiedene Wege im System anzulegen (z. B. durch direkte Einladung per E-Mail-Adresse, manuelle Eingabe in der Verwaltungsoberfläche oder automatisierten Import von Mitarbeiterstammdaten). 3.3 Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine Erreichbarkeit der Hauptplattform von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen hiervon sind: - Zeiten angekündigter Wartungsarbeiten (welche nach Möglichkeit außerhalb der regulären Bürozeiten durchgeführt werden). - Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Ausfälle des Internet-Backbones, Störungen beim Telekommunikationsanbieter des Kunden oder höhere Gewalt). 3.4 Leistungsänderungen: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Plattform und deren Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu verbessern, sofern dadurch die wesentlichen Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden und die Änderung für den Anwender zumutbar ist. 3.5 Systemanforderungen und Drittanbieter-Logins: Die Nutzung der Plattform setzt eine funktionierende Internetverbindung sowie aktuelle Browser-Versionen bzw. kompatible mobile Endgeräte (Android/iOS) voraus. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur obliegt allein dem Anwender. Sofern der Anwender für den Plattformzugang Drittanbieter-Authentifizierungen (z. B. Single Sign-On über Google oder Microsoft) nutzt, obliegt die sichere Verwaltung und Erhaltung dieser Drittanbieter-Konten der alleinigen Verantwortung des Anwenders. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für temporäre Login-Einschränkungen, die durch Ausfälle oder Sperren seitens dieser Drittanbieter entstehen. 3.1a Modul netzio: Technische und administrative Abwicklung von Netzanmeldungen für PV-Anlagen (bis 250 kWp), Wärmepumpen (§ 14a EnWG / SteuVE), Stromspeicher und Ladeinfrastruktur bei deutschen Verteilnetzbetreibern (VNB) inklusive Voranmeldung, NVP, VDE-Schaltplänen, MaStR-Eintragung und Fertigmeldung (E.8) über eingetragene Elektromeister. 3.1b Modul jobgut: Bereitstellung von digitalen Recruiting- und Bewerberverwaltungsfunktionen innerhalb der Plattform sowie (sofern beauftragt) Erstellung von Social-Recruiting-Kampagnen und Bereitstellung eines KI-gestützten Agenten zur Erstansprache und Vorqualifizierung von Bewerbern.
§ 4 Rechte an der Software und Schulungsinhalten (Schutzrechte des Anbieters)
4.1 Die Software „dupo“, das Plattformdesign, die zugrundeliegenden Quellcodes sowie die vom Anbieter bereitgestellten Schulungsmodule, Textvorlagen, Prüfungsfragen und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. 4.2 Der Anbieter räumt dem Anwender für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software und die bereitgestellten Schulungsinhalte für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang (Nutzeranzahl) zu nutzen. 4.3 Dem Anwender ist es untersagt, die Software oder Teile der Schulungsinhalte zu kopieren, zu veräußern, zu vermieten, Dritten außerhalb seines Betriebes zugänglich zu machen, zu dekompilieren oder per Reverse Engineering zu analysieren, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
§ 5 Einbindung kundeneigener Inhalte und Urheberrechte des Anwenders
5.1 Der Anwender hat die Möglichkeit, eigene Schulungsmaterialien, Dokumente, Videos, Betriebsanweisungen oder Präsentationen in die Plattform hochzuladen und seinen Nutzern zur Verfügung zu stellen. 5.2 Rechte verbleiben beim Kunden: Der Anwender bleibt Inhaber sämtlicher Urheber- und Eigentumsrechte an seinen hochgeladenen Inhalten. Er räumt dem Anbieter lediglich das einfache, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte und räumliche Recht ein, diese Inhalte für die Zwecke der Plattformbereitstellung zu hosten, zu speichern, technisch zu vervielfältigen und den berechtigten Nutzern darzustellen. 5.3 Garantie des Anwenders: Der Anwender garantiert, dass seine hochgeladenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) und keine rechtswidrigen, rassistischen, beleidigenden oder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Der Anwender stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen. 5.4 Besondere Mitwirkung bei jobgut: Der Kunde prüft die rechtliche Zulässigkeit seiner Stellenanforderungen eigenständig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bild- und Videomaterial stellt der Kunde frei von Rechten Dritter bereit. 5.5 Besondere Mitwirkung bei netzio: Der Kunde stellt eine vollständige Fotodokumentation bereit und sorgt für das Vorliegen einer formgerechten Vollmacht des Anlagenbetreibers. B2B-Kunden garantieren, dass die physische Montage nach VDE/TAB durch qualifiziertes Fachpersonal (z. B. VEFK) ausgeführt wurde.
§ 6 Pflichten und rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers
6.1 Eigenverantwortung im Arbeitsschutz: Der Anwender (Arbeitgeber) bleibt allein und vollumfänglich verantwortlich für die rechtskonforme Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (insb. § 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1) sowie seiner Aufgaben im Rahmen der Halterhaftung (§ 21 StVG). 6.2 Prüfpflicht von Standard-Vorlagen: Die vom Anbieter bereitgestellten Schulungsinhalte stellen rechtlich unverbindliche Standard-Musterdarstellungen dar. Der Anwender ist zwingend verpflichtet, diese Vorlagen vor der Zuweisung an seine Beschäftigten auf inhaltliche Vollständigkeit bezüglich seiner spezifischen Arbeitsplätze, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsstätten zu überprüfen und gegebenenfalls durch eigene Inhalte oder Präsenzunterweisungen zu ergänzen. 6.3 Ansprechpartner im Betrieb: Der Anwender stellt sicher, dass seinen Beschäftigten während oder nach den digitalen Schulungen eine fachkundige Person im Betrieb für inhaltliche Rückfragen zur Verfügung steht. 6.4 Digitale Führerscheinkontrolle, automatische Löschung und Halterhaftung: a) Reine Infrastrukturfunktion: Der Anbieter stellt im Modul zur Führerscheinkontrolle ausschließlich die technische Plattform bereit, über die Beschäftigte ein Foto ihres Führerscheins hochladen und der Anwender (Arbeitgeber) dieses manuell einsehen kann. Der Anbieter führt keinerlei inhaltliche, manuelle oder automatisierte Prüfung, OCR-Texterkennung oder Verifizierung der hochgeladenen Dokumente durch. b) Automatische Systemlöschung (48-Stunden-Frist): Das hochgeladene Foto dient lediglich als temporäres Übermittlungsmedium. Das System löscht die Bilddatei automatisch und unwiederbringlich, sobald der Anwender die Sichtung im Portal abgeschlossen hat. Nimmt der Anwender innerhalb von 48 Stunden nach dem Upload keine Sichtung vor, wird die Bilddatei nach Ablauf dieser Frist ebenfalls automatisch vom System gelöscht. Ein verspäteter Zugriff auf das Foto ist danach technisch ausgeschlossen. c) Alleinige Verantwortung des Arbeitgebers: Der Anwender bleibt allein und vollumfänglich für die rechtssichere Erfüllung seiner gesetzlichen Halterpflichten (§ 21 StVG) sowie für die Einhaltung der Prüffristen verantwortlich. Die visuelle Sichtprüfung, die Feststellung der Gültigkeit und Echtheit der Fahrerlaubnis sowie die rechtzeitige Bearbeitung innerhalb der 48-Stunden-Frist obliegen ausnahmslos dem Anwender. d) Haftungsausschluss und Freistellung: Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für abgelaufene, gefälschte oder unzureichend geprüfte Führerscheine, für das Versäumen von Prüffristen, für gelöschte Fotos aufgrund des Fristablaufs (48 Stunden) sowie für behördliche Bußgelder oder Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Der Anwender stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Behörden oder Beschäftigten) im Zusammenhang mit der Nutzung der Führerscheinkontroll-Funktion vollumfänglich frei. 6.5 E-Mail-Zustellung und Spam-Filter: Der Anwender ist verpflichtet, im System korrekte und abrufbereite E-Mail-Adressen für sich und seine Beschäftigten zu hinterlegen sowie systemseitige Einstellungen (z. B. Spam-Filter, Whitelisting) so vorzunehmen, dass automatisierte System-E-Mails der Plattform zugestellt werden können. 6.6 Unverbindlichkeit automatisierter Erinnerungen: Automatisierte Erinnerungsfunktionen der Plattform (wie E-Mail-Benachrichtigungen oder App-Push-Mitteilungen) stellen reine unverbindliche Hilfestellungen dar. Sie entbinden den Anwender nicht von seiner eigenen Pflicht, gesetzliche und betriebliche Fristen eigenverantwortlich im Administrationsbereich zu überwachen. 6.7 Zusatzbestimmungen für netzio: Der Anbieter übernimmt keine Bauüberwachung oder Vor-Ort-Abnahme. Die Montageverantwortung liegt beim Kunden bzw. dessen Fachbetrieb. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen durch Verteilnetzbetreiber (VNB) oder externe Portale (MaStR). Vom VNB berechnete Gebühren werden 1:1 weiterbelastet. Bei nachträglichen Änderungen nach Antragseinreichung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. 6.8 Zusatzbestimmungen für jobgut: Sofern ein KI-Agent zur Vorqualifizierung eingesetzt wird, haftet der Anbieter nicht für die Richtigkeit der Bewerberangaben. Die Einstellungsentscheidung liegt allein beim Kunden. Werbebudgets für Drittplattformen (z. B. Meta Ads) sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern beauftragt, separat abgerechnet.
§ 7 Mehrsprachigkeit und KI-Übersetzungen
7.1 Soweit Schulungen, Benutzeroberflächen oder Zertifikate in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden, dient dies ausschließlich dem besseren Verständnis der Beschäftigten. 7.2 Verbindlichkeit der deutschen Fassung: Mängelrechte oder Haftungsansprüche bezüglich Übersetzungsabweichungen sind ausgeschlossen. Rechtlich maßgeblich ist stets ausschließlich die deutsche Sprachfassung aller Inhalte und Prüfungsfragen. Fremdsprachige Versionen werden teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) übersetzt.
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen und Preisanpassungsrecht
8.1 Nettopreise: Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Lizenz- und Nutzungsmodell. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Verbraucher (B2C im Modul netzio) werden Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. 8.2 Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. 8.3 Zahlungsverzug: Befindet sich der Anwender mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung in Textform berechtigt, den Zugang zur Plattform und den mobilen Apps bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. 8.4 Preisanpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für zukünftige Verlängerungszeiträume anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Anwender mindestens 6 Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Anwender nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Projektleistungen im Modul netzio werden bei Einreichung/Prüfung der Daten fällig.
§ 9 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
9.1 Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem bei Buchung gewählten Tarifmodell (z. B. 12 oder 24 Monate). 9.2 Automatische Verlängerung: Sofern nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils ursprüngliche Vertragslaufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird. 9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Anwender mit Zahlungsverpflichtungen in erheblicher Höhe in Verzug gerät oder vorsätzlich gegen Schutzrechte des Anbieters verstößt. 9.4 Datenlöschung nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhält der Anwender eine Frist von 30 Tagen, um vorhandene Zertifikate, Schulungsprotokolle, Bewerberdaten oder Dokumente zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden alle kundenspezifischen Daten und Mitarbeiterstammdaten unwiederbringlich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelaufträge zur Netzanmeldung (netzio) enden automatisch mit dem Abschluss des jeweiligen Projekts.
§ 10 Haftung und Verjährung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 10.3 Die Haftung für behördliche Bußgelder, Arbeitsunfälle im Betrieb des Anwenders, Verhalten von Bewerbern, Netzbetreiber-Verzögerungen, entgangenen Gewinn oder indirekte Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 10.4 Verjährung: Schadensersatzansprüche des Anwenders verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Fristbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche gemäß Ziffer 10.1. 10.5 Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus AGG-Verstößen, falschen Stellenbeschreibungen, mangelhaften Elektroinstallationen oder rechtswidrig hochgeladenen Inhalten resultieren.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
11.1 Datenschutz: Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG gemäß der Datenschutzerklärung. 11.2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Anwenders verarbeitet (z. B. Mitarbeiterstammdaten, Schulungsergebnisse, Bewerberdaten, Endkundendaten), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. 11.3 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. 11.4 Zweckbindung bei jobgut: Übermittelte Bewerberdaten dürfen vom Kunden ausschließlich zur Besetzung der konkreten Stelle genutzt werden.
§ 12 Sonderbestimmungen für Vertriebspartner / Partner-Callcenter
12.1 Partner-Callcenter und Vertriebspartner akquirieren eigenverantwortlich Kunden für die Plattform „dupo“. 12.2 Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben (insb. Verbot von unaufgeforderten Werbeanrufen / UWG). 12.3 Ein Anspruch auf Annahme eines vermittelten Kunden durch den Anbieter besteht nicht. Details zu Provisionen und Abrechnungen werden in separaten Partnervereinbarungen geregelt.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Bredimo GmbH (Hannover/Langenhagen). 13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C im Modul netzio)
Soweit Sie diesen Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (z. B. als privater Hausbesitzer für das Modul netzio) schließen, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu: Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bredimo GmbH, Emil-Berliner-Straße 29, 30851 Langenhagen, datenschutz@bredimo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.